TOP Ö 4: Bauantrag Nr. 15/2022; Ersatzbau Nebengebäude, Nähe Hauptstraße 20, Flurnummer 161

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Gegen die beantragte Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts auf dem Grundstück mit der Flurnummer 155 der Gemarkung Malching zugunsten des Eigentümers des Grundstücks mit der Flurnummer 161 der Gemarkung Malching bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen.

In der Flurnummer 155 sind Teilbereiche des verrohrten Mühlbaches sowie des gemeindlichen Mischwasserkanals untergebracht. Bevor dem Grundstückseigentümer der Flurnummer 161 das beantragte Fahrtrecht eingeräumt werden kann, ist die Tragfähigkeit der Kanäle sowie des gemeindlichen Fußweges zu überprüfen. Die technische Untersuchung soll ergeben, ob und mit welcher maximalen Last der Weg befahren bzw. gequert werden kann. Die Gemeinde beauftragt hierfür ein entsprechendes Ingenieurbüro.

 

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind vollumfänglich vom Antragsteller zu tragen. Die Kosten für die Eintragung des Fahrtrechts sind vollumfänglich vom Antragsteller zu übernehmen.

Dem beantragten Bauvorhaben wird zugestimmt.