Beschluss:
Im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden die vorgebrachten Bedenken der
Gemeinde Malching ausreichend thematisiert. Die beteiligten Fachbehörden haben
das Vorhaben in ihrer Zuständigkeit geprüft und derartige Bedenken, die einer
Genehmigung des Vorhabens zuwiderlaufen, nicht geäußert.
Nachdem
der Bauherr die nachgeforderten Unterlagen vollumfänglich erbracht hat und die
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens durch das Landratsamt Passau festgestellt
werden konnte, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es wird darum
gebeten, die von den Fachstellen formulierten Auflagen in den
Genehmigungsbescheid aufzunehmen.