TOP Ö 3: Bauantrag Nr. 74/2021; Antrag zur Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden in Pferdeunterstände sowie Neubau eines Reitplatzes, Hauptstraße 33; Erneute Beteiligung

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden die vorgebrachten Bedenken der Gemeinde Malching ausreichend thematisiert. Die beteiligten Fachbehörden haben das Vorhaben in ihrer Zuständigkeit geprüft und derartige Bedenken, die einer Genehmigung des Vorhabens zuwiderlaufen, nicht geäußert.

 

Nachdem der Bauherr die nachgeforderten Unterlagen vollumfänglich erbracht hat und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens durch das Landratsamt Passau festgestellt werden konnte, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es wird darum gebeten, die von den Fachstellen formulierten Auflagen in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen.