Sitzung: 16.05.2022 Schulverband Grundschule Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes
☒ Grundschule
Rotthalmünster
(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 9 des BaySchFG, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt der
Schulverband Grundschule Rotthalmünster
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt: in
Einnahmen und Ausgaben mit: 499.750,00 EUR
im
Vermögenshaushalt: in Einnahmen und
Ausgaben mit: 127.000,00 EUR
§2
☐ Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
☒ Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
☐ Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
☒ Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Schulverbandsumlage:
1. Verwaltungsumlage:
1.1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
373.500,00 EUR
festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
1.2. Für die
Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01.10.2021 auf 200 Verbandsschüler festgesetzt.
1.3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler
auf 1.867,50 EUR festgesetzt. (ungerundeter
Wert)
1.867,5000 EUR
2. Investitionsumlage:
☒ Eine
Investitionsumlage wird nicht erhoben
☐ Eine Investitionsumlage wird erhoben
2.1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
0,00 EUR
festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
2.2. Für die
Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01.10.2021 auf 200 Verbandsschüler festgesetzt.
2.3. Die Investitionsumlage wird je Schüler
auf 0,00 EUR festgesetzt. (ungerundeter
Wert) 0,0000 EUR
§5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
den nicht beansprucht.
§6
Weitere
Festsetzungen werden nicht getroffen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2022 in
Kraft.
Rotthalmünster, den
Schulverband MS Rotthalmünster
Schulverband GS Rotthalmünster
(Siegel)
2. Dem
Finanzplan und dem Investitionsprogramm 2022 – 2025 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt (per CD / Cloud) zugesandt.
Bemerkung
der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.