Sitzung: 16.05.2022 Schulverband Mittelschule Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes
☒ Mittelschule Rotthalmünster
(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 9 des BaySchFG, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt der
Schulverband Mittelschule
Rotthalmünster
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt: in
Einnahmen und Ausgaben mit: 637.100,00 EUR
im Vermögenshaushalt:
in Einnahmen und Ausgaben mit: 173.000,00 EUR
§2
☐ Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaß-
nahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
☒ Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
☐ Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
☒ Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Schulverbandsumlage:
1. Verwaltungsumlage:
1.1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
407.700,00 EUR
festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
1.2. Für die Berechnung
der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 123 Verbandsschüler festgesetzt.
1.3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 3.314,63 EUR festgesetzt. (ungerundeter
Wert) 3.314,6341 EUR
2. Investitionsumlage:
☒ Eine Investitionsumlage wird nicht
erhoben
☐ Eine Investitionsumlage wird erhoben
2.1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
0,00 EUR
festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
2.2. Für die Berechnung
der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 123 Verbandsschüler festgesetzt.
2.3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 0,00 EUR festgesetzt. (ungerundeter
Wert) 0,0000 EUR
§5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
den nicht beansprucht.
§6
Weitere
Festsetzungen werden nicht getroffen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2022 in
Kraft.
Rotthalmünster, den
XX.XX.20XX
Schulverband MS Rotthalmünster
Schulverband GS Rotthalmünster
2. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm
2022 – 2025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt (per CD / Cloud)
zugesandt.
Bemerkung
der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.