TOP Ö 3: Haushalt 2022 - Beratung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2022, des Finanzplanes und Investitionsprogrammes 2022 - 2025

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Die Schulverbandsversammlung des SV Mittelschule Rotthalmünster beschließt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen Anlagen:

 

Haushaltssatzung

des Schulverbandes

Mittelschule Rotthalmünster   

 

(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 9 des BaySchFG, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der

Schulverband Mittelschule Rotthalmünster

folgende Haushaltssatzung:

 

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt:            in Einnahmen und Ausgaben mit:                       637.100,00 EUR

 

im Vermögenshaushalt: in Einnahmen und Ausgaben mit:                                   173.000,00 EUR

 

 

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
     nahmen wird auf
0,00 EUR festgesetzt.

 

  Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
     
0,00 EUR festgesetzt.

 

  Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§4

Schulverbandsumlage:

 

1.   Verwaltungsumlage:

 

1.1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf

 

407.700,00 EUR

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

1.2.     Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf  123  Verbandsschüler festgesetzt.

 

1.3.     Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf                                         3.314,63 EUR festgesetzt.                                            (ungerundeter Wert)   3.314,6341 EUR

                                   

 

 

2.   Investitionsumlage:

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben

Eine Investitionsumlage wird erhoben

 

2.1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf

 

0,00 EUR

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

2.2.     Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf  123  Verbandsschüler festgesetzt.

 

2.3.     Die Investitionsumlage wird je Schüler auf                                                       0,00     EUR festgesetzt.                                                    (ungerundeter Wert)               0,0000 EUR

 

 

§5

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
      dem Haushaltsplan wird auf
100.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)

 

 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
      den nicht beansprucht.

 

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

 

§7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022  in Kraft.

 

Rotthalmünster, den XX.XX.20XX                                             

                                                                                               

                                                                                     Schulverband MS Rotthalmünster

 Schulverband GS Rotthalmünster

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2.    Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm 2022 – 2025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt (per CD / Cloud) zugesandt.

 

 

Bemerkung der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.