Sitzung: 15.05.2025 Marktgemeinderat Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Mit
der Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes des Marktes Rotthalmünster
mittels Deckblatt Nr. 38 besteht Einverständnis. Das von der Planung betroffene
Gebiet soll von „Landwirtschaftlicher Nutzungsfläche“ zum „Sonstigen
Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Stromerzeugung aus
Sonnenenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO geändert werden.
Gleichzeitig
soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage
Wopping“ im Parallelverfahren aufgestellt werden.
Der Vorhabenträger wird aufgefordert, entsprechende Planunterlagen vorzulegen.