TOP Ö 6: Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 38; Änderungsbeschluss

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Mit der Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes des Marktes Rotthalmünster mittels Deckblatt Nr. 38 besteht Einverständnis. Das von der Planung betroffene Gebiet soll von „Landwirtschaftlicher Nutzungsfläche“ zum „Sonstigen Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO geändert werden.

Gleichzeitig soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Wopping“ im Parallelverfahren aufgestellt werden.

Der Vorhabenträger wird aufgefordert, entsprechende Planunterlagen vorzulegen.