TOP Ö 4: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Energiepark Hellham“; Aufstellungsbeschluss

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Variante A) Zustimmung vorbehaltlich einer „positiven“ Ortseinsicht:
Vorbehaltlich dessen, dass der Marktgemeinderat bei einem Ortstermin die antragsgegenständlichen Flächen aufgrund ihrer Einsehbarkeit und Bedeutung für das Ortsbild als geeignet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage befindet, stimmt er der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Energiepark Hellham zu.

Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 37 im Parallelverfahren geändert werden. Das von der Planung betroffene Gebiet soll dann von „Landwirtschaftlicher Nutzungsfläche“ zum „Sonstigen Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO geändert werden.

Der Vorhabenträger wird aufgefordert, entsprechende Planunterlagen vorzulegen.