Sitzung: 15.05.2025 Marktgemeinderat Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Variante A) Zustimmung vorbehaltlich
einer „positiven“ Ortseinsicht:
Vorbehaltlich dessen, dass der Marktgemeinderat bei einem Ortstermin die
antragsgegenständlichen Flächen aufgrund ihrer Einsehbarkeit und Bedeutung für
das Ortsbild als geeignet für die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage befindet, stimmt er der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Energiepark Hellham zu.
Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 37 im
Parallelverfahren geändert werden. Das von der Planung betroffene Gebiet soll
dann von „Landwirtschaftlicher Nutzungsfläche“ zum „Sonstigen Sondergebiet“ mit
der Zweckbestimmung „Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ nach § 11
Abs. 2 BauNVO geändert werden.
Der Vorhabenträger wird aufgefordert, entsprechende Planunterlagen vorzulegen.