Sitzung: 15.05.2025 Marktgemeinderat Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Variante A) Zustimmung
vorbehaltlich einer „positiven“ Ortseinsicht:
Vorbehaltlich dessen, dass der Marktgemeinderat bei einem Ortstermin die
antragsgegenständlichen Flächen aufgrund ihrer Einsehbarkeit und Bedeutung für
das Ortsbild als geeignet für die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage befindet, stimmt er der Änderung des bestehenden
Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 37 zu. Das von der Planung
betroffene Gebiet soll dann von „Landwirtschaftlicher Nutzungsfläche“ zum
„Sonstigen Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Stromerzeugung
aus Sonnenenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO geändert werden.
Gleichzeitig soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „SO Energiepark Hellham“
im Parallelverfahren aufgestellt werden.
Der Vorhabenträger wird aufgefordert, entsprechende Planunterlagen vorzulegen.
Herr Grupp von Bayernwerk Natur zeigt und erklärt
dem Marktgemeinderat sein Projekt
„Energiepark Hellham“. Er stellt sich Fragen des Gremiums zu
Brandschutz, Tiefbau, Größe und Leistung der geplanten Anlage.
Ein Besichtigungstermin vorort für kommenden Donnerstag,
den 22.05.2025 18.00 Uhr wird vereinbart. Die Einladung des Marktgemeinderates folgt.