TOP Ö 3: Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 37; Änderungsbeschluss

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Variante A) Zustimmung vorbehaltlich einer „positiven“ Ortseinsicht:
Vorbehaltlich dessen, dass der Marktgemeinderat bei einem Ortstermin die antragsgegenständlichen Flächen aufgrund ihrer Einsehbarkeit und Bedeutung für das Ortsbild als geeignet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage befindet, stimmt er der Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 37 zu. Das von der Planung betroffene Gebiet soll dann von „Landwirtschaftlicher Nutzungsfläche“ zum „Sonstigen Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO geändert werden.

Gleichzeitig soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „SO Energiepark Hellham“ im Parallelverfahren aufgestellt werden.

Der Vorhabenträger wird aufgefordert, entsprechende Planunterlagen vorzulegen.




Herr Grupp von Bayernwerk Natur zeigt und erklärt dem Marktgemeinderat sein Projekt  „Energiepark Hellham“. Er stellt sich Fragen des Gremiums zu Brandschutz, Tiefbau, Größe und Leistung der geplanten Anlage.

 

Ein Besichtigungstermin vorort für kommenden Donnerstag, den 22.05.2025 18.00 Uhr wird vereinbart. Die Einladung des Marktgemeinderates folgt.