Sitzung: 15.05.2025 Marktgemeinderat Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1.
Das Gremium
beschließt für das Haushaltsjahr 2025 folgende
Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen Anlagen:
Haushaltssatzung
|
☒ des Marktes Rotthalmünster
☐ der Gemeinde Malching |
(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde (Stadt, Markt)
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2025 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt: in
Einnahmen und Ausgaben mit: 13.054.450,00 EUR
im
Vermögenshaushalt: in Einnahmen und
Ausgaben mit: 2.353.900,00 EUR
§2 4)
☒ Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen wird auf 800.000,00
EUR festgesetzt.
☐
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht
vorgesehen.
☐ Für
das aktuelle HH-Jahr sind, über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus,
keine neuen Kreditermächtigungen
erforderlich (nur wenn fortgeltende
Kreditermächtigungen aus
Vorjahren vorliegen).
§3
☐ Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
☒
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4 2)
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Gewerbesteuer 340 v. Hundert
§5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00
EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)
Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
den nicht beansprucht.
§6 3)
Weitere
Festsetzungen werden nicht getroffen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2025 in
Kraft.
Rotthalmünster, den
Markt
Rotthalmünster
Gemeinde
Malching
(Siegel)

Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 25.10.2024 wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 440 v. Hundert
für die Grundstücke (B) 190 v. Hundert
angenommen
Ja
14 Nein 0
2.
Das Gremium
beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2025 – 2028.
(siehe Anlage im Ratsinformationssystem
„Session-Net“)
Bemerkung
der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.