TOP Ö 2: Haushalt 2025 - Beratung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2025, des Finanzplanes und Investitionsprogrammes 2025 - 2028

Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.     Das Gremium beschließt für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen Anlagen:

 

Haushaltssatzung

 

des Marktes Rotthalmünster

                                              der Gemeinde Malching                   

 

(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde (Stadt, Markt)
folgende Haushaltssatzung:

 

 

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt:            in Einnahmen und Ausgaben mit:                       13.054.450,00 EUR

 

im Vermögenshaushalt: in Einnahmen und Ausgaben mit:                                     2.353.900,00 EUR

 

 

§2 4)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
     nahmen wird auf
800.000,00 EUR festgesetzt.

 

  Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
     vorgesehen.

 

  Für das aktuelle HH-Jahr sind, über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus,
      keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich (nur wenn fortgeltende
      Kreditermächtigungen aus Vorjahren vorliegen).

 

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
     
0,00 EUR festgesetzt.

 

  Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§4 2)

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:

 

1.       Gewerbesteuer                                                                                                 340 v. Hundert

 

 

§5

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
      dem Haushaltsplan wird auf
1.500.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)

 

 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
      den nicht beansprucht.

 

§6 3)

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

 

 

 

§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025  in Kraft.

 

Rotthalmünster, den                                         

                                                                                               

                                                                                       Markt Rotthalmünster

                                                                                                            Gemeinde Malching

 

(Siegel)

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Nachrichtlich:

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Satzung vom 25.10.2024 wie folgt festgesetzt:

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)           440 v. Hundert 

für die Grundstücke (B)                                                   190 v. Hundert

 

angenommen

 

Ja 14  Nein 0 

 

 

 

 

 

 

2.     Das Gremium beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2025 – 2028.

(siehe Anlage im Ratsinformationssystem „Session-Net“)

 

 

 

 

 

Bemerkung der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.